Sich zu Lebzeiten bereits Gedanken über die Verteilung des Vermögens zu machen und entsprechende rechtliche Schritte zu setzen, trägt nicht nur zur Erhaltung des Familienfriedens, sondern vor allem der Vermögenswerte bei. Mangels letztwilliger Verfügungen geraten Erben oftmals in die Bedrängnis und müssen unvorbereitet selbst entscheiden, wie der Nachlass aufzuteilen ist. Erzielen Erben keine Einigung über die Aufteilung des Nachlasses, stehen ihnen kostenintensive und langwierige Gerichtsverfahren bevor.
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