Opfer von bestimmten Straftaten erhalten unentgeltlich psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Erste Anlaufstelle ist die Opferschutzeinrichtung, die die psychosoziale Prozessbegleitung übernimmt und einen Rechtsanwalt mit der juristischen Prozessbegleitung betraut. Aufgabe der juristischen Prozessbegleitung ist die Vertretung des Opfers und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht.
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